Soziale Wohnraumversorgung – quo vadis?
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
im Schulterblick eines Jahresberichts dürfen wir Ihnen gelungene Projekte zeigen und Themen präsentieren, die wir vorantreiben. Die zentrale Frage, im Sinne unseres Auftrags als gemeinwohlorientiertes Wohnungsunternehmen, ist immer: Wie steht es um die soziale Wohnraumversorgung in Miete und Eigentum? Mit Blick auf die aktuelle Situation zum Jahresanfang 2026 zeigt sich eine weitere Verschärfung. Angebot und Nachfrage gehen weiter auseinander – die Bedarfe sind hoch und damit Mieten und Kaufpreise. Perspektivisch drohen weitere Belastungen mit den Auswirkungen der Kriege in Nahost, vor allem im Iran. Die Folgen eines Energiepreisanstiegs mit Wirkung auf Inflation, Zinsen und Verteuerung von Baustoffen haben wir kennengelernt, mit dem noch immer andauernden Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine seit 2022. Nachdem sich ein Niveau herausgebildet hat, gab es zwischenzeitlich eine leichte Belebung am Wohnungsmarkt. Auch ist die Zahl an geförderten Neubau – Mietwohnungen etwas angestiegen, aber Bindungen im Bestand laufen weiter aus. Eine grundsätzliche Trendwende ist nicht festzustellen und als Folge dieser Ereignisse ist das aktuelle Niveau der Bautätigkeit historisch niedrig
Im Jahr 2020 wurden bundesweit etwas mehr als 300.000 Wohnungen fertiggestellt. Im Jahr 2024 waren es immerhin noch gut 250.000. 2025 waren es rund 206.000 und für 2026 könnte die Marke von 200.000 sogar unterschritten werden.
Die Ursachen liegen nicht nur in den globalen Polykrisen bei Weltwirtschaft und Weltordnung. Sie sind zum großen Teil leider selbstgemacht. Deutschland baut viel zu teuer, kompliziert und ressourcenverbrauchend. Die Akteure aus Bau- und Immobilienbranche, aus Wissenschaft und Verbänden, drängen auf maßgebliche Veränderungen der Rahmenbedingungen angesichts kostentreibender Regulatorik, Bürokratie, Normen und Standards. Die Staatsquote bei Immobilien ist viel zu hoch. Marktzinsen sind das eine, die Ausgestaltung von Finanzierungsbedingungen und Förderprogrammen das andere. So haben Finanz- und Förderinstitute eine besondere Verantwortung, ebenso wie Grundstückseigentümer, ob private Grundstücksbesitzer oder öffentliche Gebietskörperschaften bis hin zu den Kirchen. Mit dem Bauordnungs- und Planungsrecht schließt sich der Kreis. Gut gemeinte Baulandmodelle und Konzeptvergaben dürfen die Akteure nicht überfordern, denn letztlich geht es um bezahlbares Mieten und Wohnen im Eigentum. Wo staatliches Budget an Grenzen stößt, geht es auch darum, mehr privates Kapital zu gewinnen.
Es gibt genügend Ansatzpunkte, um schon jetzt gegen die Wohnungsmisere anzukämpfen. Weitere müssen kommen. Unser Unternehmen macht sich eigene Gedanken zur Stoßrichtung eines »Gebäudetyps E« und wir setzen gerne die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten eines »Wohnbau – Turbos« um. So bieten sich vereinzelt Chancen für erste Partnerschaften mit den »Engagierten«. Es muss aber in die Breite gehen und das angekündigte »Jahr der Reformen« darf nicht an dem spürbaren Wohnungsmangel als einer der sozialen Fragen unserer Zeit vorbeigehen.
Die Geschäftsführung des Siedlungswerks
Ina Ramsauer, Jürgen Schilbach, Norbert Tobisch und Christoph Welz
* Dieser Beitrag entspricht dem damaligen Kommunikationsstand. Die verwandten Begriffe beziehen sich auf zu diesem Zeitpunkt gültige Standards und interne Definitionen.